Teilnahmebedingungen Partnerprogramm chart.tech

Stand: Juli 2026

Betreiber des Partnerprogramms ist die pg.ventures GmbH (nachfolgend „Betreiber“), Betreiberin der Plattform chart.tech. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm (Affiliate-Programm) von chart.tech. Mit Absenden der Registrierung erklärt sich der Teilnehmer (nachfolgend „Partner“) mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Teilnahmevoraussetzungen und Freischaltung

1.1 Die Teilnahme steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB offen. Der Partner muss gewerblich oder selbständig tätig sein und in der Lage sein, ordnungsgemäße Rechnungen im Sinne des § 14 UStG zu stellen. Die Teilnahme als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist zulässig. Mit der Registrierung bestätigt der Partner diese Voraussetzungen.

1.2 Die Registrierung erfolgt über das Partnerformular im Kundenkonto. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. Der Betreiber prüft jede Bewerbung individuell und behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.3 Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten (insbesondere Kontaktdaten und Bankverbindung).

2. Vermittlung und Provisionsanspruch

2.1 Der Partner erhält nach Freischaltung einen persönlichen Partner-Link (Referral-Link). Über diesen Link vermittelte Käufe werden dem Partner technisch zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt über einen Cookie mit einer Laufzeit von 30 Tagen ab Klick auf den Partner-Link. Löscht oder blockiert der Kunde Cookies, kann eine Zuordnung technisch nicht garantiert werden; ein Anspruch auf nachträgliche Zuordnung besteht nicht.

2.2 Provisionsfähig sind ausschließlich Käufe von Neukunden. Neukunde ist, wer vor dem vermittelten Kauf noch kein entgeltliches Produkt des Betreibers erworben hat. Ein zuvor bestehendes kostenloses Konto (z. B. Community-Mitgliedschaft oder Newsletter-Anmeldung) steht der Neukundeneigenschaft nicht entgegen. Käufe von Bestandskunden begründen keinen Provisionsanspruch, auch wenn sie über den Partner-Link erfolgen.

2.3 Eigenkäufe des Partners über den eigenen Partner-Link (Self-Referrals) sind von der Provision ausgeschlossen.

2.4 Der Betreiber kann die Provisionsfähigkeit auf bestimmte Produkte beschränken oder einzelnen Partnern produktbezogen erweitern. Maßgeblich ist die dem Partner bei Freischaltung oder gesondert mitgeteilte Produktfreigabe.

2.5 Jede vermittelte Bestellung wird vom Betreiber einzeln geprüft (insbesondere: Neukundeneigenschaft, Produktfreigabe, wirksames Zustandekommen und Bestand des Kaufs). Vermittelte Bestellungen werden zunächst als vorläufige Provision („ausstehend“) erfasst. Erst mit Freigabe durch den Betreiber entsteht der Provisionsanspruch.

3. Provisionshöhe und Berechnungsgrundlage

3.1 Die Provision beträgt 20 % des Netto-Warenwerts der vermittelten Bestellung. Berechnungsgrundlage ist der vom Kunden tatsächlich gezahlte Kaufpreis abzüglich Umsatzsteuer sowie abzüglich etwaiger Rabatte und Gutscheine.

3.2 Bei Abonnements erhält der Partner die Provision auch auf jede Verlängerung des vermittelten Abonnements in gleicher Höhe, solange das Abonnement des vermittelten Kunden und die Teilnahme des Partners am Partnerprogramm fortbestehen.

3.3 Abweichende Provisionssätze oder Produktfreigaben können individuell vereinbart werden und gehen diesen Bedingungen vor.

4. Auszahlung

4.1 Provisionen werden erst auszahlungsfähig, wenn das gesetzliche Widerrufsrecht des vermittelten Kunden (14 Tage) erloschen ist und der Kunde den Kaufpreis vollständig entrichtet hat. Widerruft der Kunde den Vertrag oder wird der Kaufpreis erstattet oder rückbelastet, entfällt der Provisionsanspruch für diese Bestellung.

4.2 Kulanzvorbehalt: Erstattet der Betreiber einem Kunden den Kaufpreis aus Kulanz ganz oder teilweise – insbesondere bei Widerrufserklärungen, die die Frist nur geringfügig überschreiten, oder bei berechtigter Unzufriedenheit des Kunden –, entfällt der Provisionsanspruch für diese Bestellung ebenfalls bzw. reduziert sich anteilig. Bereits ausgezahlte Provisionen für solche Bestellungen können mit künftigen Provisionen verrechnet werden.

4.3 Auszahlung auf Anforderung: Der Partner kann seine auszahlungsfähigen Provisionen anfordern, sobald diese einen Betrag von 100 € (netto) erreichen, indem er dem Betreiber eine ordnungsgemäße Rechnung über den offenen Betrag stellt. Die aktuellen offenen Provisionen sind im Partner-Dashboard einsehbar. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.

4.4 Die Rechnung ist an die pg.ventures GmbH zu richten und muss den gesetzlichen Anforderungen (§ 14 UStG) genügen. Der umsatzsteuerliche Status des Partners (Regelbesteuerung mit USt-Ausweis, Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder Reverse-Charge-Verfahren bei Sitz im EU-Ausland) ist auf der Rechnung entsprechend auszuweisen. Der Partner ist für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Provisionseinnahmen selbst verantwortlich.

4.5 Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur für vom Betreiber freigegebene Provisionen.

5. Pflichten des Partners und Werberegeln

5.1 Werbekennzeichnung: Der Partner ist verpflichtet, seine Partner-Links und darauf bezogene Inhalte als Werbung zu kennzeichnen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist (insbesondere nach dem UWG und den für Social Media geltenden Kennzeichnungspflichten).

5.2 Wahrheitsgebot: Untersagt sind irreführende oder unwahre Aussagen über die Produkte des Betreibers und deren Leistungsumfang. Dies umfasst insbesondere: unrealistische Gewinn- oder Renditeversprechen und jede Form von „Schnell-reich-werden“-Werbung; die Bewerbung von Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots sind (z. B. individueller 1:1-Support, Signale oder Anlageempfehlungen); erfundene oder verfälschte Erfahrungsberichte.

5.3 Bezahlte Werbung ist zulässig, jedoch ausschließlich auf generische Begriffe (z. B. „Trading Indikator“, „Volumen Trading“, „Trading Ausbildung“). Untersagt ist bezahlte Werbung – als Keyword, im Anzeigentext oder in Domains/Handles – auf die geschützten Begriffe des Betreibers, insbesondere: „chart.tech“ (einschließlich Schreibvarianten wie „charttech“ oder „chart tech“), „Philipp Greineder“ / „Phil Greineder“ sowie „Back to the Trade“.

5.4 Untersagt sind ferner: Spam (unverlangte Werbenachrichten jeder Art), Cookie-Dropping sowie jede Form der künstlichen Erzeugung von Klicks oder Käufen.

5.5 Der Partner beachtet, dass die Produkte des Betreibers Bildungsinhalte darstellen und keine Anlageberatung. Werbeaussagen des Partners dürfen keinen gegenteiligen Eindruck erwecken.

5.6 Der Partner nutzt die vom Betreiber bereitgestellten Werbematerialien nur im Rahmen des Partnerprogramms. Marken- und Urheberrechte des Betreibers bleiben unberührt.

6. Laufzeit, Kündigung, Ausschluss

6.1 Die Teilnahme ist unbefristet. Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beenden.

6.2 Bei Verstößen gegen diese Bedingungen, insbesondere gegen Ziffer 5, kann der Betreiber den Partner mit sofortiger Wirkung und ohne Abmahnung ausschließen. In diesem Fall verfallen noch nicht ausgezahlte Provisionen.

6.3 Mit Beendigung der Teilnahme – gleich aus welchem Grund – endet der Anspruch auf künftige Provisionen, auch für Verlängerungen bereits vermittelter Abonnements. Bei Beendigung ohne Verstoß werden bereits freigegebene, auszahlungsfähige Provisionen nach Ziffer 4 abgerechnet; die Mindestbetragsgrenze nach Ziffer 4.3 gilt für diese Schlussabrechnung nicht.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Der Betreiber kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Partner in Textform mitgeteilt; sie gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.

7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, soweit gesetzlich zulässig.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.